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Ein Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw), in der Schweiz Personenwagen (PW), ist ein mehrspuriges, für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zweck der Personenbeförderung. Im Alltag werden Personenkraftwagen auch Auto (kurz für Automobil) oder technisch Kraftwagen genannt. Die meisten Pkw werden im Individualverkehr verwendet. Busse und Lastkraftwagen (Lkw) gelten nicht als Pkw. Quelle: Wikipedia.

Europäische Union: Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern nach der Richtlinie 2007/46/EG. Es sind – etwa in Deutschland nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG – Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. Dies entspricht der Klasse M1 der Richtlinie 2007/46/EG. Des Weiteren zählen sie zu den mehrspurigen Fahrzeugen, die nur auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen geführt werden dürfen. Quelle Wikipedia.

Personenkraftwagen gehören laut Kraftfahrt-Bundesamt zur EG-Fahrzeugklasse M1: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gemäß Rahmenrichtlinie 2007/46/EG). Hierzu zählen auch Geländewagen (M1G). M1-Fahrzeuge sind Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (z. B. Wohnmobile, Krankenwagen). Bei einem Pkw unterscheidet man zwischen:

  • Limousine
  • Schräghecklimousine
  • Kombilimousine
  • Coupé
  • Cabrio-Limousine
  • Mehrzweckfahrzeug

Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 werden in der Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes, wie auch dem allgemeinen Sprachgebrauch, den Personenkraftwagen („Pkw offen“ und „Pkw geschlossen“) zugeordnet. Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt.